16 Jul
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SDS REPORT: Aktionärsrechte-Richtlinie (SHRD): Die Auswirkungen auf die Wertpapierabwicklung.

Die neue EU-Aktionärsrechte-Richtlinie, international Shareholder Rights Directive II (SHRD) genannt, wird mit 3. September 2020 effektiv. Eine Allianz von europäischen Finanzverbänden ist mit dem Vorstoß gescheitert, die Umsetzung noch einmal um ein Jahr hinauszuschieben. Welche Auswirkungen sind auf die europäische Wertpapierabwicklung in Zukunft zu erwarten?

Am 17. Mai 2017 wurde die EU-Richtlinie 2017/828 zur Änderung der EU-Richtlinie 2007/36/EG mit dem Zweck der Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre von börsennotierten Gesellschaften in der Europäischen Union erlassen („Aktionärsrechterichtlinie II“). Die Mindestanforderungen zu deren Umsetzung wurden in der EU-Durchführungsverordnung 2018/1212 festgelegt. In Österreich flossen die europarechtlichen Vorgaben zum Großteil in das Börsegesetz 2018 (BörseG) und in das Aktiengesetz (AktG), in Deutschland im Zuge des Umsetzungsgesetzes ARUG II ins Aktiengesetz ein. Im Sprachgebrauch der Branche findet man für das Vorhaben daher oft unterschiedliche Abkürzungen wie SHRD, SRD II, ARRL oder ARUG II, die sich aber alle im Wesentlichen auf die gleiche Sache beziehungsweise deren nationale Implementierung beziehen.

Erklärtes Ziel der Aktionärsrechterichtlinie II ist es, ein attraktives Umfeld für Aktionäre börsennotierter Gesellschaften in der Europäischen Union zu schaffen und die Corporate Governance dieser Gesellschaften weiter zu verbessern. Im Unterschied zu ihrer Vorgänger-Richtlinie enthält die Aktionärsrechterichtlinie II auch Vorschriften für bestimmte Finanzmarktakteure wie Intermediäre und institutionelle Anleger, die eine wichtige Rolle bei der Identifizierung von Aktionären und der Sicherstellung und Weiterleitung von Informationen einnehmen. Dabei legt das nationale Recht am Sitz des Emittenten fest, welche Verpflichtungen die Intermediäre konkret erfüllen müssen, um die Ausübung der Aktionärsrechte zu erleichtern. Es soll die Identifizierung der Aktionäre und den Informationsfluss zwischen den Aktionären und der Gesellschaft erleichtert, die Überwachung der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung verbessert, die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen besser geregelt und damit für mehr Transparenz gesorgt werden. Im Kontext der Wertpapierabwicklung und damit unseres Produktes SDS GEOS betrifft das insbesondere den Bereich der Aktionärsidentifizierung und der Informationsübermittlung über Unternehmensereignisse zwischen börsennotierten Gesellschaften und ihren Aktionären.

Mehr über die Auswirkungen auf die europäische Wertpapierabwicklung finden Sie in unserem SDS REPORT zum Thema.