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COMPLIANCE

Compliance bei SDS

Fairness, Integrität und Wertschätzung.
Finding the whole in the detail and vice versa./Shahmirzad, Iran.

Fairer Umgang und Compliance

Wenn SDS Geschäfte macht, wird auf Fairness, Integrität und Wertschätzung geachtet. Dabei geht es aber nicht nur um „Compliance“, also die Einhaltung von Recht und Gesetz, sondern auch um den fairen Umgang mit Geschäftspartnern, Kolleginnen und Kollegen oder Behörden. Private Interessen und persönliche Vorteile dürfen unsere gesellschaftliche Entscheidung nicht beeinflussen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat SDS klare Richtlinien eingeführt, die für alle Personen gelten – von der Geschäftsführung bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Konzernweite (Deutsche Telekom Group) Compliance-Strukturen stellen sicher, dass Gesetze, Vorschriften und Verhaltenskodizes im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung auch eingehalten werden.

Tell ME! Übermittlung von hinweisen und beschwerdemanagement

Compliance-Regeln machen nur Sinn, wenn Verstöße gegen sie bekannt werden, damit sie angemessen geahndet und in Zukunft vermieden werden können. Zu diesem Zweck gibt es das Hinweisgeberverfahren „Tell me!“. Jeder, der von einem Compliance-Verstoß bei SDS Kenntnis erlangt oder sich über ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters oder Geschäftspartners in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu SDS beschweren möchte, kann das über eine Meldung an sds-compliance@sds.at unter Bekanntgabe seines Namens kundtun oder auch anonym ein Fehlverhalten, eine Regelverletzung oder auch einen begründeten Verdacht einer Verletzung von Rechtsvorschriften, Leitlinien und interner Richtlinien melden.

Unter Beachtung des HSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) steht der Hinweisgeber (und ihm nahestehende Personen) unter besonderem Schutz, insbesondere seine Identität und andere Informationen in Zusammenhang mit seiner Person. Der Hinweisgeber bekommt innerhalb von 7 Tagen ab Einlangen des Hinweises eine Information und er wird innerhalb von 3 Monaten über allfällige Folgemaßnahmen informiert (sofern der Hinweisgeber Kontaktdaten bekanntgegeben hat).

Es ist sichergestellt, dass auf Grund des nach bestem Wissen und Gewissen gegebenen Hinweises keine Nachteile entstehen. Die Hinweise werden streng vertraulich von speziell dafür ausgebildeten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen der „internen Stelle“ (Compliance-Abteilung) geprüft bzw. es werden anschließend – bei Bedarf – weitere Ermittlungen durchgeführt.
Es ist möglich, dass der Hinweisgeber Hinweise auf Rechtsverletzungen auch bei den zuständigen Behörden und externen Stellen im Sinn des HSchG, wie etwa dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, abgibt. Nachdem Hinweise zumeist schneller und effektiver von der internen Stelle des Unternehmens (Compliance-Bereich) aufgeklärt werden können, sollte der Hinweisgeber jedoch immer überlegen, ob der Hinweis nicht besser zunächst bei der internen Stelle des Unternehmens/dem Compliance-Bereich erstattet wird. Wenn die sorgfältige Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgebersystem nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat, wird der Hinweisgeber gebeten, den Hinweis an eine externe Stelle (Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung) abzugeben.

Wo und wie können Hinweise abgegeben werden?

Hinweise können per E-Mail an sds-compliance@sds.at oder direkt/persönlich an unsere Compliance-Managerin Fr. Mag. Janely Stelzer, per E-Mail, telefonisch oder per Post weitergegeben werden.

ASK ME! Unklarheiten und unsicherheiten beseitigen

Für Fragen aller Art, die die Compliance betreffen (z.B. „Dürfen Sie eine SDS-Mitarbeiterin bzw. einen SDS-Mitarbeiter zu einer Veranstaltung einladen?“, „Was ist gemäß den internen Richtlinien hierzu erlaubt?“), stehen wir Ihnen unter sds-compliance@sds.at ebenfalls gerne zur Verfügung!