Russische Wertpapiere im Eigenbestand

Die Sanktionen umfassen unter anderem

  • den Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System,
  • Finanzsanktionen gegen Personen und Unternehmen
  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und Finanzdienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren

Auch Russland hatte am 28. Februar 2022 erste Gegenmaßnahmen getroffen, die zum 1. März 2022 in Kraft getreten sind. Darunter fallen

  • Verbot für den Transfer von Devisen ins Ausland
  • Verbot Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben.
  • Verbot der Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumente in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar

Aufgrund der Sanktionen hat Russland keinen Zugang mehr zu den internationalen Kreditmärkten. Daher erhalten österreichische Finanzinstitute derzeit auch keine Kuponzahlungen von russischen Anleihen. Der Kreml sieht das Land nicht als zahlungsunfähig. Man hätte die Zahlung an den zentralen Wertpapierverwahrer NSD geleistet, wegen der Finanzsanktionen könne das Geld aber nicht in Euro oder Dollar ausgezahlt werden. Die Zahlung über den NSD ist ein Verfahren, das Russland wegen der Sanktionen eingeführt hat.

Für die Finanzbuchhaltung bedeutet das, dass alle offenen Kuponzahlungen abgegrenzt werden müssen. In SDS Nostro wurde bisher immer nur der letzte fällige Kupon abgegrenzt, da man bisher davon ausging, dass bei mehreren offenen Zinszahlungen der Emittent zahlungsunfähig ist. Mit der Umsetzung des Change Requests 158890 wurden zwei Mandantenparameter eingebaut mit denen man einstellen kann, dass alle nicht gezahlten Kupons und/oder Dividenden und Ausschüttungen abgegrenzt werden. Dafür wird der letzte noch gezahlte Ertrag ermittelt und ab diesem Zeitpunkt jede weitere nicht gezahlte Zahlung abgegrenzt. Jeder Kupon/Dividende/Ausschüttung wird in einem Umsatz abgegrenzt und im Umsatztext der Verweis auf das Ertragsdatum mitgegeben. Die Zinsabgrenzung funktioniert auch für nicht geleistete Zahlungen von Vorjahren. Sind einzelne Wertpapiere von dieser Logik auszunehmen, kann das in den SDS Nostro Finanzinstrumenteparametern vorgenommen werden. Die Zinsabgrenzung mehrerer Erträge wird für alle Wertpapiere durchgeführt und ist nicht auf russische Wertpapiere eingeschränkt. Auch wenn man das Geld für die Zahlungen also noch nicht erhalten hat, kann zumindest die Forderung richtig abgegrenzt werden.

Autor: MMag. Kathrin Kaindl-Kofler

Netting von zurückgekauften eigenen Verbindlichkeiten in SDS NOSTRO

„Kauft ein Unternehmen einen Teil einer finanziellen Verbindlichkeit zurück, so hat es den bisherigen Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit zwischen dem weiter erfassten und dem ausgebuchten Teil auf der Grundlage der relativen beizulegenden Zeitwerte dieser Teile am Rückkauftag aufzuteilen. Die Differenz zwischen (a) dem Buchwert, der dem ausgebuchten Teil zugeordnet wurde, und (b) dem für den ausgebuchten Teil gezahlten Entgelt, einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, ist erfolgswirksam zu erfassen.“ (International Financial Reporting Standard 9 Paragraph 3.3.4.)

Das bedeutet, dass der Rückkauf immer die Verbindlichkeit auf der Passivseite reduzieren muss und eine Darstellung als Vermögenswert der Aktivseite nicht erlaubt ist. Der Unterschied zwischen dem Buchkurs der Passivposition und dem Rückkaufkurs ist erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Um dieser unterschiedlichen Darstellung zwischen UGB und IFRS gerecht zu werden, wurde in SDS NOSTRO die Nettingfunktionalität geschaffen.

Wenn ein Umsatz zu einer eigenen Verbindlichkeit auf einem Depot der Aktivseite von SDS GEOS nach SDS NOSTRO übernommen wird (z.B. Kauf, Verkauf, Ertrag, Tilgung, Kapitalmaßnahme etc.), dann wird direkt bei der Übernahme ein zugehöriger Nettingumsatz erzeugt, welcher die Umsatzwerte 1:1 von der Aktivseite auf die Position der Passivseite überträgt. Die Position der Aktivseite ist somit technisch zwar vorhanden, hat aber zu keinem Zeitpunkt Bestands- oder Erfolgswerte, die in der Bilanz ausgewiesen werden könnten. Sämtliche Erfolge, die durch den Rückkauf entstanden sind, landen somit ebenfalls bei der Passivposition (Handelserfolg aus Netting, Stückzinsen, Spesen). Sollten Kuponerträge auf der Aktivseite verbucht worden sein, so werden diese ebenfalls durch einen Nettingumsatz auf die Passivposition übertragen, wo sie dann die Kuponaufwände reduzieren. Das Umsatznetting kann pro Wertpapier und Rechnungslegung aktiviert werden. Somit ist eine unterschiedliche Darstellung zwischen UGB (primäre Rechnungslegung) und IFRS (parallele Rechnungslegung) möglich.

Das Umsatznetting, welches das frühere Bestandsnetting in SDS NOSTRO abgelöst hat, hat den großen Vorteil, dass sämtliche Rückkäufe von eigenen Verbindlichkeiten auf ein Aktivdepot so dargestellt werden, als wäre der Rückkauf direkt auf der Passivseite passiert. Auch Wiederverkäufe können dadurch wie Neuemissionen behandelt werden. Gleichzeitig erlaubt das Umsatznetting aber auch eine bilanzverlängernde Darstellung in der primären Rechnungslegung, wo der Rückkauf auf der Aktivseite ausgewiesen werden kann (ein Netting wäre aber auch hier erlaubt).

Seit Mai 2020 kann in SDS NOSTRO dieses Umsatznetting verwendet werden. In den Bilanzjahren 2020 und 2021 konnte alternativ auch noch das alte Bestandsnetting durchgeführt werden, seit 1.1.2022 ist jedoch nur noch das Umsatznetting möglich. Die einmalige Umstellung erfolgte bei unseren IFRS-Mandanten durch einen eigenen Migrations-Batch. Seitdem ist die neue Nettinglogik erfolgreich im Einsatz.

 

 

SDS als Top-Arbeitgeber in der IT-Branche 2022/23 prämiert

Die Digitalisierung der gesamten Wirtschaft schreitet voran, zugleich nimmt der Mangel an IT-Fachkräften zu. Die Wirtschaftskammer prognostiziert in den nächsten Jahren bis zu 30.000 fehlende IT-Experten. Der „War for Talents“ wird daher auch in Zukunft Realität bleiben.

Um den Unternehmen in der IT-Branche eine Möglichkeit zu bieten, sich als attraktiver Arbeitgeber für die begehrten IT-Fachkräfte zu positionieren, hat die ÖGVS – Österreichische Gesellschaft für Verbraucherstudien – ein branchenspezifisches Arbeitgeber-Screening entwickelt, das zugleich Jobsuchende bei der Auswahl ihres zukünftigen Arbeitgebers unterstützt. Unternehmen, denen am Ende der Untersuchung eine Zielerreichung von mindestens 70% in der Gesamtwertung attestiert werden kann, erwerben die Anspruchsberechtigung, das ÖGVS-Gütesiegel „TOP Arbeitgeber IT-Branche“ zu führen. So auch SDS, die mit einem Gesamtergebnis von 96 % einen absoluten Spitzenwert erzielte.

Die Untersuchtung fokussierte dabei auf folgende 3 Teilbereiche:

Arbeitsbedingungen (30 % Gewichtung)

Mittels eines strukturierten Fragebogens mit insgesamt 45 Kriterien in sieben Oberkategorien werden Job-relevante Informationen der IT-Branche erhoben und bewertet. Dabei spielen Punkte wie die vertraglichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsalltag der Fachkräfte, das Vorgesetztenverhalten, aber auch Entwicklung & Feedback sowie die Kommunikation und Prozesse im Unternehmen und Kollegialität eine Rolle. Zudem erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, sich mit herausragenden Mitarbeiterbenefits Bonuspunkte zu sichern.

Webseitenanalyse (30 % Gewichtung)

In diesem Modul liegt der Schwerpunkt auf einem themenzentrierten Website-Check des Unternehmens, der mittels Desktop-Researchs durchgeführt wird. Wie transparent stellen sich die Betriebe potentiellen Bewerbenden dar? Wie aussagekräftig sind die Karriereseiten und jeweilige Stellenanzeigen? Welche Entwicklungsmöglichkeiten werden den Mitarbeitenden geboten?

Bewerberhandling (40 % Gewichtung)

Das Bewerberhandling wird über aktive Bewerbungen (fiktiver) Job-Interessierter geprüft. Die Einfachheit des Bewerbungsprozesses, erhaltende Eingangsbestätigungen, die Inhalte der Antworten sowie klare und begründete Entscheidungen bilden neben der jeweiligen Reaktionszeit die Hauptbestandteile dieses Untersuchungsbereichs.

Die Rolle des Finanzplatzes in politischen Krisen

Dieses Jahr fand die Tagung in einer Location im neu entstandenen Frankfurter Bürostadtteil Gateway Gardens in der Nähe des Flughafens statt, außerhalb von Frankfurt. Die Tagung war geprägt von der Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen und von allen TeilnehmerInnen haben wir gehört, dass sie sich sehr freuen, wieder an einer Veranstaltung vor Ort und nicht vor den Bildschirmen teilzunehmen. Der Aspekt, wieder live in Kontakt mit der Community in Frankfurt zu kommen, war auch für uns als Teilnehmer von SDS ganz wesentlich. Es war einfach großartig, eine Reihe bekannter Gesichter wiederzusehen. SDS war wie jedes Jahr mit einem Stand und einem Expertenteam, bestehend aus Wolfgang GöbMartin Reichhart und Hrvoje Kajzer, vor Ort vertreten.

Die Qualität der Vorträge war wie immer beim Finanzplatztag auf einem sehr hohen Niveau. Die Themengebiete erstreckten sich von den Auswirkungen der Coronapandemie und des Ukrainekrieges auf die Finanzindustrie und den Finanzplatz Frankfurt über typische Fondsindustrie- und Asset Management-Themen bis hin zu Digitalisierung und Krypto, wobei die letzten zwei Aspekte besonders am zweiten Tag die Vorträge dominierten. Aus vielen höchstinteressanten und sehr aktuellen Themen, die in Vorträgen und Paneldiskussionen in den zwei Tagen der Veranstaltung behandelt wurden, möchte ich einige aus meiner Sicht besonders einprägsame und aufschlussreiche hervorheben.

Keynote Speech: Sabine Mauderer, Vorstandsmitglied Deutsche Bundesbank

In ihrer Einleitung über die Ukraine, die Energiekrise, die Energiepreise und die Volatilität von Öl- und Gaspreisen betonte Frau Mauderer besonders, dass die Preise alternativer Energiequellen teilweise schon deutlich unter jenen der fossilen Brennstoffe liegen. Der Earth Overshoot Day war dieses Jahr schon im Mai, was uns wieder sehr deutlich daran erinnert, dass diesbezüglich schnellstens gehandelt werden muss. Innovation muss hier helfen, aber das kostet natürlich enorm viel Geld: Der weltweite Investitionsbedarf liegt bei ca. 5.700 Mrd. USD pro Jahr, bzw. 350 Mrd EUR pro Jahr in der EU alleine, für die Umstellung der Energieversorgung. Die Finanzbranche hat hier eine Schlüsselrolle inne, allerdings hat die Kreditvergabe regulatorische Grenzen, vor allem in der Bankbilanz. Verbriefung wäre eine Lösung, das ist aber eine komplizierte Anlageklasse, die schwierig zu begeben und zu verwalten ist. Die zu erwartenden Zinsschritte in naher Zukunft machen die Finanzierung auch nicht leichter.

In einem der nächsten Vorträge wurde unter anderem über die Welt im Umbruch berichtet – mit der Frage, ob das eine Zeitenwende für das Asset Management bedeutet. Derzeit ist man sich in der Asset Management-Industrie einig, dass die guten Zeiten am Kapitalmarkt bis auf Weiteres vorbei sind. Die Chancen sind zwar noch da, sind aber wesentlich risikoreicher geworden. Daher ist viel mehr aktives Management nötig. Die großen Themen benötigen Aktienmärkte und eine Transformation von „braunen“ Unternehmen zu „grünen“. Dafür braucht es Finanzierung und somit auch die Fondsindustrie als Investor, die das investierbare Kapital in diese Richtung kanalisiert.

HSBC Deutschland hat uns durch den Vortrag „Future of Work at HSBC“ einen Einblick in die zukünftigen Arbeitsmodelle gegeben, die bei HSBC teilweise schon jetzt umgesetzt werden. Hier geht es nicht mehr um Regelungen und Vorgaben, sondern vielmehr um die Selbstständigkeit eines jeden Teams, welches sich selbst organisiert und Vereinbarungen trifft. Maßnahmen zur Umsetzung solcher Arbeitsmodelle sind aus der Sicht von HSBC Unterstützung der Führungskräfte durch Change Management, Fokus auf das Thema, individueller Support, Vernetzung der Führungskräfte und Kontakt zu anderen „Future of Work“-Teams im Konzern. Ein sehr moderner und innovativer Ansatz, der das Managementverhalten der Führungskräfte sehr fordert.

Die Themen ESG, Regulatorik, Krypto und Sanktionen durften auch nicht fehlen.

Bei ESG liegt der Fokus derzeit auf dem Aspekt „Environmental“, für „Social“ und „Governance“ fehlen noch die regulatorischen Rahmenbedingungen. Hand in Hand mit ESG entwickelt sich auch der regulatorische Rahmen: die Taxonomie-Verordnung und Kriterien, die erfüllt werden können, damit der Grad der Nachhaltigkeit eines Produktes oder Unternehmens festgestellt werden kann. Sanktionen: WM hat ein Produkt, das aber nur Russland abbildet. Im Oktober soll ein universelleres Produkt für alle Länder, die von den USA oder der EU sanktioniert werden, auf den Markt kommen. Neuigkeiten bei Krypto: Ab Sommer 2022 soll es möglich sein, Kryptofondsanteile zu erwerben.

Die Podiumsdiskussion „Die Rolle des Network Managers in politischen Krisen“ beschäftigte sich mit den organisatorischen und koordinativen Herausforderungen innerhalb einer Bank. Stojan Milicevic, Head of Network Management bei HSBC Deutschland, lieferte einen sehr eindrucksvollen Erlebnisbericht über die Ukrainekrise: Einfluss auf das Lagerstellennetz, Analyse des Lagerstellennetzes, russische Wertpapiere, Sanktionen, russische Gegensanktionen mit Kündigung von ADRs usw. In so einer Situation, in der sich Ereignisse überschlagen, ist es sehr schwierig, bei Sanktionen in kurzer Zeit zu interpretieren, welche Wertpapiere davon genau betroffen sind. Die Rechtssicherheit war nicht einfach herzustellen, wurde aber durch eine Kombination aus verschiedenen Quellen – hauseigene Meinung, Community-Ansatz, Informationen von Lagerstellen und des Regulators – gewährleistet.

Wie jedes Jahr hat Dr. Gertrud R. Traud, Chefvolkswirtin und Head of Research & Advisory bei Helaba, auch beim diesjährigen 15. Finanzplatztag einen hervorragenden Vortrag gehalten – diesmal über die aktuellen 4D-Megatrends: Dekarbonisierung, Digitalisierung, Deglobalisierung und Demografie. Unterstützt wurde ihr Vortrag durch zahlreiche eindrucksvolle grafische Darstellungen der aktuellen und zukünftigen Zusammenhänge.

Der Beitrag von SDS zur sensationellen Vortrags- und Paneldiskussionsreihe war die hervorragende Präsentation von Dr. Wolfgang Göb, der uns sehr anschaulich einen aktuellen Überblick über das Thema Quellensteuern in der Wertpapierabwicklung verschafft und den Einsatz von OECD TRACE als mögliche Lösung, die in Finnland schon umgesetzt wird, vorgestellt hat.

FAZIT
Eine äußerst gelungene Tagung mit sehr vielen erstklassigen Vorträgen und Diskussionsrunden, bei der sich alle TeilnehmerInnen, Vortragenden und BesucherInnen über die Tatsache gefreut haben, dass es eine Präsenzveranstaltung war. Man hat alte Freunde und Bekannte getroffen, sich persönlich vor Ort über das aktuelle Geschehen am Markt und in der Industrie austauschen können und über die aktuellen und zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten das eine oder andere Wort gewechselt. Als langjähriger und seit Jahrzehnten am deutschen Markt präsenter Anbieter von Lösungen für Wertpapierabwicklung, Custody, Steuer, regulatorisches Berichtswesen sowie Compliance hat SDS diese Chance genutzt, um mit einem fachkundigen Team vor Ort die neuesten Entwicklungen aus dem eigenen Hause zu präsentieren und mit der Community weiterhin in direktem Kontakt zu bleiben.

Vor Ort aktiv beobachtet von:
Hrvoje Kajzer

Für mehr Informationen, einen informellen Austausch unter Experten oder für weitere Diskussionen zu den oben erwähnten Themen könnt ihr jederzeit mich oder meinen Kollegen Alexander Hoffmann kontaktieren.

SDS Stand

Die Rolle des Network Managers in politischen Krisen: Stojan Milicevic, Head of Network Management bei HSBC Deutschland

 

SDS Employer Marketing im Herbst 2022 – ein Rückblick.

Die SDS Employer Marketing-Maßnahmen wurden im Herbst 2022 durch unterschiedliche owned- und paid-media-Maßnahmen deutlich ausgebaut. Zudem wurde die neue Kampagne „TODAY WILL BE A #GOODJOB.“ auch auf den top Recruiting-Messen für IT-Talente in Wien und Oberösterreich präsentiert.

Die Kernaussage der neuen Employer Branding-Kampagne „Wir haben den Job, den du daraus machst.“ wurde den Zielgruppen der verschiedenen Recruiting-Messen, in Verbindung mit einer herausfordernden Coding Challenge erfolgreich nahegebracht. Die Coding Challenge wurde entweder vor Ort oder virtuell mit Fokus auf u.a. knifflige Java-Aufgaben durchgeführt. Die Kampagne wird Ende November ihren Höhepunkt in der Verlosung außergewöhnlicher Gewinne für die toughesten Teilnehmer*innen der Coding Challenges finden. Was gibt es zu gewinnen? Die neuesten iPhones, ein nagelneues MacBook Pro und coole SDS-Sporttaschen.

SDS wurde bei allen bislang realisierten Events durch engagierte und motivierte KollegInnen aus unterschiedlichen Fachbereichen optimal repräsentiert. Die Ergebnisse sind überzeugend: SDS konnte durchwegs erfolg- und umfangreich neue KollegInnen für Praktika, Teilzeit- oder Vollzeitstellen im Java-, Testing- und Analysten-Umfeld „kennenlernen“. Die Live-Postings auf unserem LinkedIn Account sorgten ebenso für großes Interesse. Infos unter: https://www.linkedin.com/company/3343491/admin/

Auswirkung der Euro-Umstellung Kroatiens im Nebenbuch SDS NOSTRO

Haben Sie Wertpapiere in kroatischen Kuna (HRK) im Eigenbestand? Dann sind Sie von der Euro-Umstellung am 01.01.2023 betroffen! Die Währung wird nämlich mit diesem Datum von HRK auf EUR geändert. Dafür muss auch im Nebenbuch SDS NOSTRO die Währung auf EUR umgestellt werden.

Das geschieht im Jahr 2023 rückwirkend für den 1. Jänner. Der Jahresabschluss 2022 der betroffenen Positionen sollte dabei vorzugsweise erledigt sein. Die Positionen müssen nicht den Status „Bilanzende“ haben, aber es sollten keine offenen Buchungen mehr zum 31.12.2022 vorhanden sein, wenn man die Positionen umstellen möchte. Damit bei einem weiteren Altbuchungslauf keine Umsätze mehr erstellt werden, sind die Jahresabschlussparameter zum Zeitpunkt der Umstellung so zu setzen, dass für das Jahr 2022 keine neuen Daten mehr eingelesen werden.

Ist das der Fall, kann die Handelswährung im Nebenbuch SDS NOSTRO umgestellt werden. Das erfolgt mit Hilfe des Batches NNBHWGUM. Durch Angabe der VLK VONWHG=HRK und AUFWHG=EUR werden die Positionen mit Handelswährung HRK auf EUR umgestellt. Als Datum wird empfohlen, den 01.01.2023 anzugeben. Der Batch legt zwei Umsätze mit der Geschäftsart „Handelswährungsumstellung“ an und wird für die Umrechnung der Werte in EUR verwendet. Die Positionen haben im Anschluss die Handelswährung EUR. Liegen die Positionen auf einem Bestandskonto in Währung HRK, muss die Position mit einem Bestandsübertrag auf ein Bestandskonto in Währung EUR (oder einer anderen Währung) übertragen werden. Ist die dynamische Ermittlung der Konten nach Handelswährung aktiv, kann der Bestandsübertrag automatisch erfolgen, da durch die Handelswährungsumstellung ein EUR-Bestandskonto ermittelt wird.

Bei stücknotierten Wertpapieren ist man nun mit der Umstellung fertig. Bei nominalnotierten Wertpapieren kann sich die Nennwährung noch auf EUR ändern oder aber auch in HRK bestehen bleiben. Bei einer Änderung der Nennwährung wird eine Kapitalmaßnahme „Redenominierung“ (Euro-Umstellung) angelegt, welche in SDS GEOS verwertet wird. Es ist zu beachten, dass die Mengeneinheit in SDS NOSTRO positionstrennend ist. Bei der Umsatzübernahme der Redenominierung wird daher eine neue Position angelegt. Die ursprüngliche Position mit Mengeneinheit HRK wird dabei auf die neue Position mit Nennwährung EUR übertragen. Zu beachten ist hier, dass SDS NOSTRO ab dem 01.01.2023 die Währung HRK als eine MUM-Währung erkennt und diese automatisch in EUR umwandelt. Bei der dynamischen Ermittlung der Konten nach Handelswährung wird daher automatisch das EUR-Bestandskonto gefunden. Ist dies nicht gewünscht, dass dadurch eine neue Position entsteht, kann man die Kapitalmaßnahme auch an der Umsatzschnittstelle vor der Übernahme manuell anhalten und für die Umstellung der Nennwährung den Batch NNBHWGUM mit der VLK UMSTLLNG = Nennwhg starten. Der Batch stellt die Mengeneinheit der angegebenen Positionen – eine Einschränkung auf Skontronummer oder Wertpapieridentifikation ist möglich – dann auf EUR um (die VLK VONWHG und AUFWHG sind wieder zu befüllen), ohne eine neue Position anzulegen. Damit können auch passive Positionen umgestellt werden, sollten welche vorhanden sein.

Die Euro-Umstellung ist damit komplett abgeschlossen!

Änderungen des Effektivzinssatzes bei zinstragenden Wertpapieren nach IFRS 9 in SDS NOSTRO

Bei zinstragenden Wertpapieren wird der Effektivzinssatz bei der erstmaligen Bewertung in der Position festgeschrieben und bleibt während der Laufänderungen des Effektivzinssatzes bei zinstragenden Wertpapieren nach IFRS 9 unverändert. Amortisiert wird jedoch immer mit der aktuellen Rendite. Bleibt das Wertpapier im Anlagebestand ohne Bestandsveränderungen, sollte die aktuelle Rendite immer dem ursprünglichen Effektivzinssatz der Position entsprechen.

Wenn sich nun aber Daten im Cashflow ändern, kann sich der aktuelle Effektivzinssatz ebenso ändern. Ein Grund dafür können geänderte Tilgungsdaten sein. Wird zum Beispiel zum Stichtag einer Kündigungsmöglichkeit eine Interimstilgung in SDS NOSTRO erfasst und zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, diese nicht wahrzunehmen, ändert sich die Rendite, wenn die Interimstilgung gelöscht wird. Aber auch Änderungen bei den Zinszahlungen im Falle der Nettobarwertberechnung können eine abweichende Rendite verursachen. Dieser neue Effektivzinssatz wird dann in Folge bei der Amortisationsberechnung verwendet.

Kann der neue Effektivzinssatz beibehalten werden?

Gerade in IFRS 9 sind die Bestimmungen strenger und umfangreicher als im UGB/BWG. Beispielsweise sagt IFRS 9 B5.4.6 zusammen mit Paragraph 6.5.10 aus, dass man den Effektivzinssatz nicht ändern darf, sondern dass eine Änderung der erwarteten Zahlungsströme zu einem Zinsgewinn bzw. -verlust führt. Dazu ist der fortgeführte Anschaffungswert entsprechend anzupassen und die Veränderung erfolgswirksam als Zinserfolg darzustellen.

Ausgenommen davon sind Änderungen im Cashflow, deren Ursache eine wesentliche oder unwesentliche Modifikation nach IFRS 9 ist. Anpassungen der fortgeführten Anschaffungskosten bei Modifikationen von finanziellen Verbindlichkeiten (z.B. Anleihen), die nicht zu einem Abgang führen, müssen zum Zeitpunkt der Modifikation als Handelserfolg in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (IFRS 9.BC4.253). Bei einer wesentlichen Modifikation muss zudem sogar eine neue Position angelegt werden.

Im UGB bzw. BWG gibt es diese Regelungen nicht – hier kann und soll auch mit dem aktuellen Effektivzinssatz weiter amortisiert werden.

Es kann aber auch in IFRS 9 der Fall sein, dass die Änderung des Effektivzinssatzes beibehalten werden soll. Ein Grund dafür können Stammdatenfehler sein, wenn z.B. zur Emission gekauft wird und noch nicht alle Daten des Finanzinstrumentes vollständig oder richtig vorhanden waren. Denkbar ist auch ein Fehler in der Amortisationsberechnung, der im Nachhinein behoben wird.

Wie findet man Positionen, bei denen der aktuelle Effektivzinssatz abweichend zum ursprünglichen Effektivzinssatz ist?

Bisher musste der Kunde selbst solche Fälle finden und bearbeiten. Mit der SDS NOSTRO-Release 8.4.0.0 wird eine neue Prüfung in paralleler Rechnungslegung bei Positionen mit Positionstrennung eingebaut, welche das übernimmt. Dabei wird bei der Positionsbewertung geprüft, ob die aktuelle Rendite abweicht. Wenn das der Fall ist, wird eine Meldung ausgegeben, dass die Position vom Kunden zu prüfen ist. Da es sich hier um Info-Meldungen handelt, kann man diese über die Batch-Vorlaufkarte INFOOUT beim Batch NNBNOST deaktivieren. Der Kunde muss bei jeder Position anschließend einzeln prüfen, welcher Fall zutrifft und welche Folgeaktivität zu setzen ist.

Welche Aktivitäten sind bei einer Effektivzinssatzänderung nötig?

Wenn der aktuelle Effektivzinssatz beibehalten werden soll, sind für die folgende Verarbeitung in SDS NOSTRO keine weiteren Schritte erforderlich. Der Kunde kann über die Skontroübersicht/Funktionen/Positionsdaten erfassen den ursprünglichen Effektivzinssatz der Position auf die aktuelle Rendite richtigstellen. Das hat auch den Vorteil, dass zu dieser Position keine weitere Info-Meldung mehr ausgegeben wird.

Wurden die Vertragsbestandteile geändert, welche den Cashflow beeinflussen, kann eine Modifikation über die Skontroübersicht/Funktionen/Modifikation vorgenommen werden. Dazu wird der Buchwert auf den gewünschten Tageskurswert angepasst und die Differenz gegen den Handelserfolg in eigene Erfolgsattribute gebucht. Für das Erfolgskonto kann auch ein separates Konto im Entscheidungsbaum hinterlegt werden. Wird bei der Modifikation eine neue Position angelegt (wesentliche Modifikation), wird die neue Position mit dem aktuellen Effektivzinssatz angelegt. Bei einer unwesentlichen Modifikation, bei der die Position bestehen bleibt, verändert sich der ursprüngliche Effektivzinssatz nicht.

Handelt es sich bei der Änderung des Effektivzinssatzes um keine Modifikation und soll mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz weiterhin amortisiert werden, muss der fortgeführte Anschaffungswert so angepasst werden, dass dieser wieder dieselbe Rendite wie vor der Änderung ergibt. Dafür wird der neue fortgeführte Anschaffungswert mittels eines Näherungsverfahrens neu berechnet. Die Berechnung muss dabei nicht mehr manuell vom Kunden durchgeführt werden, das erledigt SDS NOSTRO inzwischen automatisch! Dazu kann man über die Skontroübersicht/Funktionen/Wertanpassung die Berechnung des neuen fortgeführten Anschaffungswertes und die sofortige Umsatzanlage anstoßen. Der Umsatz erhält die Geschäftsart „Wertanpassung“ mit der Geschäftssubart „Cashflow-Änderung“ und der Erfolg wird in eigene Attribute bei der Position ausgewiesen. Die Geldbuchung erfolgt vom Bestandskonto gegen ein Zinserfolgskonto (bzw. umgekehrt, wenn es sich um einen Verlust handelt), welches aus dem Amortisationsentscheidungsbaum ermittelt wird. Danach stimmt die aktuelle Rendite wieder mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz der Position überein. Prinzipiell kann man die Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes zu jedem Stichtag durchführen. Bei einer unterjährigen Anpassung des Effektivzinssatzes ist dabei zu beachten, dass keine Neuaufrollung der Position durchgeführt wird. Bei einer Neuaufrollung wird ansonsten bis zu dem Datum der Effektivzinssatzanpassung mit der unangepassten Rendite gerechnet und erst ab dem Datum der Anpassung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz. Besteht zudem schon der Umsatz für die Cashflow-Änderung, muss dieser erneut berechnet und neu angelegt werden, da sich durch die Neuaufrollung eine geänderte Amortisation bis dahin ergibt. Besser ist es daher, die Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes direkt zu Bilanzbeginn vorzunehmen.

Obwohl die Funktionalität zur Anpassung des fortgeführten Anschaffungswertes nur für die IFRS 9-Rechnungslegung bei Positionen zu Haltezwecken gedacht ist, ist diese auch für andere Positionen freigeschaltet. Auch wenn jede Änderung eine gesonderte Prüfung erfordert und eine manuelle Bearbeitung nötig ist, wurde(n) mit der Prüfung auf den abweichenden Effektivzins und den Funktionen zur Modifikation sowie zur automatischen Berechnung und Buchung des fortgeführten Anschaffungswertes wieder neue Schritte zu mehr Automatisation und somit eine Erleichterung für den Fachbereich umgesetzt.

Das erste virtuelle SDS Community Forum: ein großer Erfolg.

Am 21. und 22. Oktober 2020 fand das erste virtuelle SDS Community Forum unter reger Anteilnahme von internationalen SDS-Kunden und -Geschäftspartnern statt. Das Konzept, bislang produktspezifisch veranstaltete Experten- und Managementrunden in einen Portfolio-übergreifenden Event zu bündeln, wurde vollständig digital realisiert, einerseits dem SDS-Versprechen von „Setting Digital Standards“, andererseits natürlich auch den aktuellen pandemischen Rahmenbedingungen geschuldet. Die beiden virtuellen Forumstage waren von professionellen und spannenden Inhalten geprägt. Dem Eventmotto „Shaping the future together“ gerecht werdend präsentierte SDS neben den aktuellen Highlights und zukunftsorientierten Projekten zum SDS Produkt- und Serviceportfolio auch eine Vielzahl an Themen aus den Bereichen Wertpapierverarbeitung mit Schwerpunkt Corporate Actions und Settlement, regulatorisches Reporting, Kostentransparenz und Wertpapier-Compliance und lud zu regulatorischen Fokus-Sessions zu SHRD, CSDR und ECMS ein. Abgerundet wurde das Programm von Querschnitt-Themen wie Prozessoptimierung, Projektreporting, Cloud Readiness oder Testing-Innovationen.

Die Anzahl der Teilnehmer hat die Erwartungen und Zielsetzungen von SDS übertroffen. Das Feedback der Kunden-Community zu den einzelnen Sessions – sowohl inhaltlich als auch formal – war durchwegs positiv. Der interaktive Austausch von Lessons Learned, Erwartungen und neuen Ideen hat über das eingesetzte digitale Event- und Interaktionstool hervorragend funktioniert und wurde von den Teilnehmern selbstverständlich angenommen.

Dazu ergänzt Niv Graf, Head of SDS Service Delivery Management und Ausrichter des Events: „Mit dem SDS Community Forum konnten wir erfolgreich ein neues Interaktionsformat für unsere Kunden-Community etablieren. Wir sind mit den Ergebnissen in Bezug auf Akzeptanz, Dialog- und Feedback-Qualität sehr zufrieden. Wir werden das SDS Community Forum als Plattform für Zusammenarbeit und Austausch, aber auch für Kritik, Anregung und Herausforderung weiter nutzen und ausbauen. GEMEINSAM DIE ZUKUNFT GESTALTEN: Nomen est omen.“

SDS E-PAPER: Wodurch definiert sich Vorsprung im Software-Testing?

Zukunftsorientierte Anwendungen treiben das digitale Hochleistungsgeschäft voran. Weltweit sind IT-Führungskräfte auf der Suche nach smarten, innovativen Lösungen zur Verbesserung der Softwarequalität. Die digitale Transformation erfordert eine stetige Beschleunigung der Umsetzung bei gleichzeitiger Reduktion der Herstellkosten. Unsere Kunden entscheiden sich für SDS Professional Testing, weil wir nachweislich einen entscheidenden Beitrag leisten können, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und weil SDS als europaweit führender Banking Technology-Anbieter die Anforderungen an zukunftsweisendes Software Testing ganzheitlicher und differenzierender betrachten kann. Lesen Sie im aktuellen SDS E-Paper, wodurch sich der Vorsprung im Software-Testing definiert.

Die neue Hochphase künstlicher Intelligenz: KI im Banking 2019.

Die verschiedenen Branchen, allen voran die Finanzindustrie, können sich auf keinen gemeinsamen Tenor einigen, wohin die Reise KI gehen soll. Einigkeit besteht allerdings darüber, dass moderne Lernalgorithmen das Potential haben, die Industrie komplett auf den Kopf zu stellen.

Als der Alibaba-Gründer Jack Ma und die Silicon Valley-Größe Elon Musk letzte Woche bei der World Artificial Intelligence Conference in Shanghai ihre Vorstellung von künstlicher Intelligenz darlegten, hätten diese Überlegungen kaum unterschiedlicher sein können.

STATUS QUO KI: MOMENTAUFNAHMEN.

Der aktuelle Trend geht auf die ersten konzeptuellen Ansätze der 1950er Jahre zurück, doch gerade die Entwicklungen des letzten Jahrzehntes führten zu einer Vielzahl neuer Versuche und Durchbrüche bei der Realisierung künstlicher Intelligenz. Wesentliche Treiber stellen die exponentiell wachsenden Datenmengen sowie bahnbrechende Entwicklungen in der IT-Hardware dar.

Während die ersten großen Schritte in der Gesichts- und Bilderkennung KI zurück in das öffentliche Interesse rückten, sind es nun mitunter die großen Daten-Cluster wie jene von Google und Co., die den Marktstandard definieren.

Die Finanzindustrie ist besonders am Potential von KI interessiert. Dies liegt einerseits an den Erwartungen ihrer Kunden und regulatorischen Anforderungen und andererseits noch vielmehr an den vorhandenen Datenmengen in den Bankenhäusern – gerade diese kristallisieren sich als wesentlichster Vorteil gegenüber neuen FinTechs heraus.

Der Begriff KI ist heute äußerst weit gefasst und stellt generell den Überbegriff über die Thematik intelligenter Prozeduren dar. Das Maschinenlernen wird bereits als engerer Begriff der künstlichen Intelligenz gesehen und umfasst beispielsweise Clustering- oder Regressionsverfahren. Die aufwendigste, komplizierteste und datenintensivste Stufe wird als Deep Learning (DL) bezeichnet, wofür komplexe neuronale Netze herangezogen werden. KI hat keinerlei Fähigkeit, intuitiv zu handeln, kognitive Leistungen werden jedoch durch das Trainieren von Modellen ermöglicht.

Auffällig ist, dass besonders der Begriff Robotics immer wieder in Zusammenhang mit Machine Learning verwendet wird, obwohl dieser eigentlich eher einer Abfolge von Anweisungen entspricht und somit bestenfalls einen Platz in der Nomenklatur der KI findet. Ein Chatbot kann hingegen unter Betrachtung entsprechender technologischer Gesichtspunkte sehr wohl als eine Umsetzung von ML gesehen werden.

Heute werden täglich mehr als 2,5 Trillionen Bytes an neuen Daten generiert. Würde man diese Daten ausdrucken, ließe sich die Entfernung zwischen Erde und Mond mehrmals bewältigen. Die heute vorhandene Rechenleistung ermöglicht die Verarbeitung dieser Datenmengen. Dabei sehen Banken nicht primär die Grundlagenforschung als ihre Aufgabe, sondern vielmehr liegt der Fokus auf dem Bestreben, intelligente Zusätze in bestehende und neue Applikationen zu integrieren. Notwendige Frameworks werden aus kommerziellen, aber ebenso freien Quellen bezogen.

Abstrakte Beispiele zu künstlicher Intelligenz gibt es mittlerweile zahlreiche, dazu gehören im Speziellen komplexe Abläufe wie sinngemäße Übersetzungen sowie autonome Fahrzeuge oder sensorenunterstütztes Lernen. In der Finanzwelt konnten sich vor allem intelligente Maßnahmen zur Fraud Prevention, also der Vermeidung von beispielsweise Kreditkartenbetrug, Geldwäsche oder der Identifikation von digitalen Identitäten (das Ausnutzen von Namensähnlichkeiten zu Betrugszwecken), durchsetzen. Besonders beliebt in der Branche ist zudem die Textverarbeitung bei Document Scanning oder Chatbots.

Aktuelle allgemeine KI-Markttrends:

  • Wissensgraphen – die Verbindung verschiedener Objekte aus einer komplexen ungeordneten Datenmenge auf systematische Weise. Daten werden nicht in einfachen Abfolgen, sondern in einzelnen, teils zusammenhängenden Knoten gespeichert.
  • Hypermind – fasst die sensorenunterstützte KI zusammen. Primär wird man durch Projektionen/Augmented Reality („Google Glass“-ähnliche Brillenkonstrukte) in Kombination mit Bilderkennung in seinen Tätigkeiten unterstützt.
  • Multimedia Opinion Mining – stellt den Überbegriff zur Multimedia-Segmentierung dar, die Medien nach persönlichen Einschätzungen, Vorlieben oder Gefühlen clustert. So können beispielsweise negative Nachrichten in Kombination mit einem positiven Bild abgeschwächt oder entschärft werden. Die Verbreitung von Fake News kann als Negativbeispiel für diese Art von KI gesehen werden.

Die Finanzbranche fokussiert sich derzeit noch auf deutlich konkretere Ansätze wie:

  • Das intelligente Automatisieren von Kreditratings
  • KI-Verarbeitung von Textdokumenten
  • Automatisiertes Zahlungswesen nach Ausfallsklassifikationen

Abseits dieser Vielzahl von Chancen stehen Finanzinstitute zunehmend vor einer breiten Front an Hürden. Besonders ist die Nachvollziehbarkeit von Ergebnissen oftmals nicht gegeben, woran sich vor allem Aufsichts- und Datenschutzbehörden stoßen. Selbstständige Lernprozesse führen im Optimalfall zwar zu vermeintlich korrekten Resultaten, können aber nicht konsequent auf ihre Kausalität und die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen geprüft werden.

Erste vielversprechende Lösungsversuche zu diesem Problem sind Ansätze zur textuellen Ausgabe von wichtigen Entscheidungsknoten, also eine Art Logging, wodurch ein gewisses Maß an Nachvollziehbarkeit ermöglicht werden soll. Dieser Ansatz steht jedoch noch sehr am Beginn der Forschung. Ein bedeutend einfacherer Prozess ist die Visualisierung von (Zwischen-)Ergebnissen, was jedoch nicht immer zu plausiblen Erklärungen führen wird.

Eine weitere beträchtliche Hürde zeigt sich in der ethischen Komponente der künstlichen Intelligenz. Ein medial bekanntes und kontroverses Beispiel hierzu liefert die Erkennungssoftware von autonomen Fahrzeugen. Diese hat(te) nachweislich große Probleme, Passanten zu erkennen, wenn diese nicht der typischen weißen Person entsprachen. Besonders dunklere Hauttöne wurden deutlich schlechter erkannt. Dieses Fehlverhalten ist auf die selektive Auswahl an Testdaten zurückzuführen. Das Problem solcher einseitig erhobenen Daten (‚biased‘) wird auch die Finanzindustrie in der einen oder anderen Form treffen, beispielsweise bei der KI-unterstützten Vergabe von Krediten, und sie wird sich damit entsprechend auseinandersetzen müssen.

ZUSAMMENFASSUNG

Fakt ist, dass gerade Finanzinstitute ihr KI-Potential erst sehr wenig ausgeschöpft haben, was angesichts der enormen vorhandenen Datenmengen schwer verständlich ist. Künstliche Intelligenz befindet sich in einer weiteren Hochphase, aktuelle Fortschritte legen jedoch nahe, dass diese, anders als in der Vergangenheit, andauern wird.

Lesen Sie mehr über das Thema und den Exkurs zu PSD2 und GDPR im Zusammenhang im SDS Report. Laden Sie sich den Report zum Thema AI/KI im Banking herunter.