13 Dez
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Russische Wertpapiere im Eigenbestand

In Bezug auf Russland und die Ukraine hat die EU seit dem 23. Februar 2022 mittlerweile mehrere Sanktionspakete erlassen, das letzte am 3. Juni 2022 mit der der Verordnung 879/2022.

Die Sanktionen umfassen unter anderem

  • den Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System,
  • Finanzsanktionen gegen Personen und Unternehmen
  • Beschränkungen der Fähigkeit des russischen Staates und der russischen Regierung zum Zugang zu den Kapital- und Finanzmärkten und Finanzdienstleistungen der EU. Dies betrifft vor allem russische Staatsanleihen, um eine Refinanzierung des russischen Staates zu erschweren

Auch Russland hatte am 28. Februar 2022 erste Gegenmaßnahmen getroffen, die zum 1. März 2022 in Kraft getreten sind. Darunter fallen

  • Verbot für den Transfer von Devisen ins Ausland
  • Verbot Geld auf ausländischen Konten gutzuschreiben.
  • Verbot der Ausfuhr von Bargeld und Finanzinstrumente in ausländischer Währung im Wert von über 10.000 US-Dollar

Aufgrund der Sanktionen hat Russland keinen Zugang mehr zu den internationalen Kreditmärkten. Daher erhalten österreichische Finanzinstitute derzeit auch keine Kuponzahlungen von russischen Anleihen. Der Kreml sieht das Land nicht als zahlungsunfähig. Man hätte die Zahlung an den zentralen Wertpapierverwahrer NSD geleistet, wegen der Finanzsanktionen könne das Geld aber nicht in Euro oder Dollar ausgezahlt werden. Die Zahlung über den NSD ist ein Verfahren, das Russland wegen der Sanktionen eingeführt hat.

Für die Finanzbuchhaltung bedeutet das, dass alle offenen Kuponzahlungen abgegrenzt werden müssen. In SDS Nostro wurde bisher immer nur der letzte fällige Kupon abgegrenzt, da man bisher davon ausging, dass bei mehreren offenen Zinszahlungen der Emittent zahlungsunfähig ist. Mit der Umsetzung des Change Requests 158890 wurden zwei Mandantenparameter eingebaut mit denen man einstellen kann, dass alle nicht gezahlten Kupons und/oder Dividenden und Ausschüttungen abgegrenzt werden. Dafür wird der letzte noch gezahlte Ertrag ermittelt und ab diesem Zeitpunkt jede weitere nicht gezahlte Zahlung abgegrenzt. Jeder Kupon/Dividende/Ausschüttung wird in einem Umsatz abgegrenzt und im Umsatztext der Verweis auf das Ertragsdatum mitgegeben. Die Zinsabgrenzung funktioniert auch für nicht geleistete Zahlungen von Vorjahren. Sind einzelne Wertpapiere von dieser Logik auszunehmen, kann das in den SDS Nostro Finanzinstrumenteparametern vorgenommen werden. Die Zinsabgrenzung mehrerer Erträge wird für alle Wertpapiere durchgeführt und ist nicht auf russische Wertpapiere eingeschränkt. Auch wenn man das Geld für die Zahlungen also noch nicht erhalten hat, kann zumindest die Forderung richtig abgegrenzt werden.

Autor: MMag. Kathrin Kaindl-Kofler

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Kathrin Kaindl-Kofler
Senior Business Analyst