16 Jan
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Regulatorische Themenfelder 2018

Eine der Nachwirkungen der Krise von 2008 war und ist die Neuregulierung der Finanzmärkte. Diese in der Branche oft auch als „regulatorischer Tsunami“ bezeichnete Welle hat in den letzten Jahren ihren Höhepunkt gefunden.

Eine der Nachwirkungen der Krise von 2008 war und ist die Neuregulierung der Finanzmärkte. Diese in der Branche oft auch als „regulatorischer Tsunami“ bezeichnete Welle hat in den letzten Jahren ihren Höhepunkt gefunden. Prominentestes Beispiel dafür ist wohl MiFID II / MiFIR, das Projekte mit vielen Jahren Laufzeit nach sich gezogen hat. Wiewohl es berechtigten Grund zur Annahme gibt, dass diese Welle der Neuregulierung vorerst zu Ende geht, und Aufsichtsbehörden wie Politik erst einmal die Effektivität beobachten wollen bevor neuerliche Justierungen durchgeführt werden, sind auch 2018 eine nicht zu unterschätzende Menge an neuen und alten Themen zu adressieren.

Gemeinsam mit unseren Kunden stellen wir jährlich eine Übersicht dieser Themen zusammen, um die Analyse und rechtzeitige Umsetzung zuverlässig zu ermöglichen.

Nach wie vor am Radar ist der Dauerbrenner MiFID II/ MiFIR, bei denen noch einige weniger hochpriorisierte Themen Feinschliff benötigen. Dazu gehören beispielsweise das Transaktionsreporting nach Artikel 26, bei im Bereich der Corporate Actions (Meldungen bei Stockdividenden mit Wahlmöglichkeit noch Änderungen anfallen, sowie die Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (gleichzeitiger Erwerb und gleichzeitige Veräußerung eines Finanzinstruments ohne Wechsel des Eigentums an diesem Finanzinstrument mit der Pflicht zur Nachhandelsveröffentlichung).

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind gleichzeitig auch der Kern der SFTR. Für dessen Implementierung werden Datenmodellerweiterungen für Repo/Leihe/Collateral und die Verarbeitung der neunen Attribute in den Meldesätzen notwendig.

Zwei weitere Themen aus MiFID II / MIFIR laufen ebenfalls noch bis 2018 in der Umsetzung: Das eine sind Optimierungen bei der Erstellung von Belegen zur Kostentransparenz über m:Cost, das andere ist die Besteuerung und Buchung von auszukehrenden Zuwendungen. Zuwendungen aus dem Vertrieb von Finanzprodukten müssen ja unter bestimmten Umständen an den Endkunden weitergegeben werden, und unterliegen damit einer Steuerpflicht. In GEOS werden für diese außerhalb von GEOS ermittelten Beträge die Kundenabrechnung, die Buchung, die KESt-/Best-KESt-Ermittlung und Verlusttopf-Anpassung (für Österreich), das Kundenreporting, die Ausgabe in das Steuerreporting, die KESt-Anmeldung und der automatische Informationsaustausch (über i:Reg) erledigt.

Damit ist allein schon mit dem Feinschliff von MiFID II ein signifikantes Arbeitsvolumen gegeben. Dazu kommen noch die „üblichen“ Steuerthemen, in Österreich rund um die Best-KESt und KESt, die in regelmäßig stattfindenden Expertenrunden behandelt werden.

Auch an neuen Themen herrscht kein Mangel: Die Frage der gesetzliche Meldepflicht an die FMA über In-house-Geschäfte die nicht über CSD abgewickelt werden (CSDR-Meldung) ist ab Jänner 2018 zu klären, zur Datenschutzgrundverordnung (SDGVO, GDPR) bestehen bereits laufende Aktivitäten mit einer bereit knappen Deadline für die Umsetzung der relevanten Änderungen in unseren Softwareprodukten, und die Aktionärsrechte-Richtlinie (die zwar erst ab 2020 wirksam wird), sollte ab Herbst 2018 in größerem Rahmen beleuchtet werden.

Damit ist der Überblick über die wichtigsten Punkte gegeben. Natürlich müssen wir damit rechnen, dass im Laufe von 2018 noch weitere heute noch nicht absehbare Themen auftauchen. Wie dem auch sei, mit der Abbildung dieser Anforderungen in GEOS werden wir auch im kommenden Jahr einen wesentlichen Beitrag zur gemeinsamen Aufrechterhaltung eines geordneten und effizienten Kapitalmarktes in Österreich leisten.

Kontakt
Wolfgang Göb
Business Development Consultant